Dieser Artikel dient Ihnen als Erklärung für die Vollzeitstellenberechnung im Dienstplan. Da die weitere Berechnung der Vollzeitstellen auf den Zahlen der Pflegesatzvereinbarung basiert, sind die Ergebnisse nicht miteinander vergleichbar.
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In dem Ausdruck der Pflegesatzvereinbarung ist die Soll-Anzahl der Mitarbeiter in Vollzeitstellen für die Pflege angegeben, in diesem Beispiel für den 18.05.2022 mit 38,79 VZS (Bild 1, errechnet sich aus dem Personalschlüssel, anwesende Bewohner * Pflegegrad) 4,80 VZS (Bild 1, aus dem Personalschlüssel für §43b) = 43,59 VZS. Eine Vollzeitstelle entspricht 38:30 Stunden/Woche (Bild 2, aus Administration des Personalschlüssels, also 5,5h/Wochentag), daraus ergibt sich ein Soll von 43,59 * 5,5 = 239,76 Stunden (213,36 Stunden für PG 1-5 + 26,4h für §43b, Bild 1). In der Vollzeitstellenauswertung des Dienstplanes dient dieser Wert (da die Budgetverringerung an Wochenenden und Feiertagen auf 0% steht, bzw. der Tag auch kein betroffener Tag ist, siehe Administration -> Personaleinsatzpl. -> Grundeinstellungen -> Prüfungen -> Budgetprüfung, Bild 3), also 239,76 Stunden als Grundlage der weiteren Berechnung. In der Administration des Personalschlüssels ist eine Ausfallquote von 20% hinterlegt (Bild 2), somit wird dieser Wert (239,76 Stunden) entsprechend reduziert auf 191,8 Stunden. Die Arbeitsstunden pro Tag pro Vollzeitstelle sind unter Administration -> Personaleinsatzpl. -> Grundeinstellungen -> Organisation für diese Einrichtung mit 7,00 Stunden (Bild 4) angegeben. Teilt man nun das tägliche Soll durch diesen Wert (191,8 Stunden / 7 Stunden) erhält man den im Dienstplan angezeigten Wert (Bild 5) 27,4 VZS (25,83 Pflege und Betreuung + 1,57 Nachtdienst) eines Tages. |