In diesem Artikel wird Ihnen erläutert, welche Einträge in der Wiedervorlage im Bereich "Abrechnung" angezeigt werden.

Vorgehensweise

Wiedervorlage - Abrechnung

Im Menüpunkt Wiedervorlage / Abrechnung werden Ihnen Einträge angezeigt, wenn:

  1. abrechenbare Verordnungen vorliegen
  2. offene Taxierungen vorliegen
  3. der DTA-Austausch noch nicht erfolgt ist
  4. Belege zur Abrechnung freigegeben, aber noch nicht abgerechnet wurden


Durch Anklicken eines Eintrags in der Wiedervorlage gelangen Sie direkt zur Abrechnung, wo Sie die offenen Schritte abschließen können.


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