Zusätzlich zu allen Leistungen, welche bereits in der Ursprungsrechnung für den Leistungszuschlag nach §43c berücksichtigt wurden, werden auch die Abwesenheitsleistungen mit einbezogen.
- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) = 2.030,00 €
- (2.030,00 € : 100) * 25 = 507,50 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 25%
- 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) + 507,50 € (25% Anteil) = 1.277,50 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 507,50 € ebenfalls ausgewiesen.
|
- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) - 500,00 € (Abwesenheit des Pflegegrads) + 300 € (Ausbildungszuschlag) - 50,00 € (Abwesenheit des Ausbildungszuschlags) = 2.250,00 €
- 2.250,00 € - 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) = 1.480,00 €
- (1.480,00 € : 100) * 25 = 370,00 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 25%
- 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) + 370,00 € (25% Anteil) = 1.140 €
- Durch den verminderten Leistungszuschlag hat sich die Rechnungssumme um 137,50 € verringert, wodurch sich eine Gutschrift ergibt.
- Im Belegtext wird die Summe von 370,00 € ebenfalls ausgewiesen.
|
|
- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) = 2.030,00 €
- (2.030,00 € : 100) * 30 = 609,00 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 30%
- 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) + 609,00 € (30% Anteil) = 1.379,00 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 609,00 € ebenfalls ausgewiesen.
|
- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) - 500,00 € (Abwesenheit des Pflegegrads) + 300 € (Ausbildungszuschlag) - 50,00 € (Abwesenheit des Ausbildungszuschlags) = 2.250,00 €
- 2.250,00 € - 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) = 1.480,00 €
- (1.480,00 € : 100) * 30 = 444,00 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 30%
- 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) + 444,00 € (30% Anteil) = 1.214,00 €
- Durch den verminderten Leistungszuschlag hat sich die Rechnungssumme um 165,00 € verringert, wodurch sich eine Gutschrift ergibt.
- Im Belegtext wird die Summe von 444,00 € ebenfalls ausgewiesen.
|
|
|