Da die Beträge für den Pflegegrad und den Ausbildungszuschlag für alle Beispiele verwendet werden, sind diese höher als es dem normalen Durchschnitt entsprechen würde. Bezüglich des Prozentwertes gehen wir im Beispiel davon aus, dass der/die BewohnerIn länger als 12 Monate in der stationären Pflege betreut wird. Bis zum 31.12.2023 Prozentuale Entlastung | Dauer des Leistungsbezugs |
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5 Prozent | 1 bis einschließlich 12 Monate | 25 Prozent | Mehr als 12 Monate | 45 Prozent | Mehr als 24 Monate | 70 Prozent | Mehr als 36 Monate |
Ab dem 01.01.2024: Prozentuale Entlastung | Dauer des Leistungsbezugs |
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15 Prozent | 1 bis einschließlich 12 Monate | 30 Prozent | Mehr als 12 Monate | 50 Prozent | Mehr als 24 Monate | 75 Prozent | Mehr als 36 Monate |
Da beim PG 1 nur 125 € von der Pflegekasse bezahlt werden, wird dieser beim § 43c SGB XI nicht berücksichtigt. |
In der folgenden Berechnung gehen wir davon aus, dass der/die BewohnerIn den Pflegegrad 2 in den Stammdaten und einen Ausbildungszuschlag / eine Ausbildungsumlage in seinem/ihrem Auftrag enthalten hat. - 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) = 2.030,00 €
- (2.030,00 € : 100) * 25 = 507,50 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 25%
- 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) + 507,50 € (25% Anteil) = 1.277,50 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 507,50 € ebenfalls ausgewiesen.
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- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) = 2.030,00 €
- (2.030,00 € : 100) * 30 = 609,00 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 30%
- 770,00 € (Grenze des Pflegegrades 2) + 609,00 € (30% Anteil) = 1.379,00 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 609,00 € ebenfalls ausgewiesen.
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In der folgenden Berechnung gehen wir davon aus, dass der/die BewohnerIn den Pflegegrad 3 in den Stammdaten und einen Ausbildungszuschlag / eine Ausbildungsumlage in seinem/ihrem Auftrag enthalten hat. - 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 1.262,00 € (Grenze des Pflegegrades 3) = 1.538,00 €
- (1.538,00 € : 100) * 25 = 384,50 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 25%
- 1.262,00 € (Grenze des Pflegegrades 3) + 384,50 € (25% Anteil) = 1.646,50 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 384,50 € ebenfalls ausgewiesen.
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- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 1.262,00 € (Grenze des Pflegegrades 3) = 1.538,00 €
- (1.538,00 € : 100) * 30 = 461,40 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 30%
- 1.262,00 € (Grenze des Pflegegrades 3) + 461,40 € (30% Anteil) = 1.723,40 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 461,40 € ebenfalls ausgewiesen.
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In der folgenden Berechnung gehen wir davon aus, dass der/die BewohnerIn den Pflegegrad 4 in den Stammdaten und einen Ausbildungszuschlag / eine Ausbildungsumlage in seinem/ihrem Auftrag enthalten hat. - 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 1.775,00 € (Grenze des Pflegegrades 4) = 1.025,00 €
- (1.025,00 € : 100) * 25 = 256,25 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 25%
- 1.775,00 € (Grenze des Pflegegrades 4) + 256,25 € (25% Anteil) = 2.031,25 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 256,25 € ebenfalls ausgewiesen.
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- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 1.775,00 € (Grenze des Pflegegrades 4) = 1.025,00 €
- (1.025,00 € : 100) * 30 = 307,50 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 30%
- 1.775,00 € (Grenze des Pflegegrades 4) + 307,50 € (30% Anteil) = 2.082,50 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 307,50 € ebenfalls ausgewiesen.
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In der folgenden Berechnung gehen wir davon aus, dass der/die BewohnerIn den Pflegegrad 5 in den Stammdaten und einen Ausbildungszuschlag / eine Ausbildungsumlage in seinem/ihrem Auftrag enthalten hat. - 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 2.005,00 € (Grenze des Pflegegrades 4) = 795,00 €
- (795,00 € : 100) * 25 = 198,75 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 25%
- 2.005,00 € (Grenze des Pflegegrades 5) + 198,75 € (25% Anteil) = 2.203,75 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 198,75 € ebenfalls ausgewiesen.
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- 2.500,00 € (Kosten für den Pflegegrad) + 300 € (Ausbildungszuschlag) = 2.800,00 €
- 2.800,00 € - 2.005,00 € (Grenze des Pflegegrades 4) = 795,00 €
- (795,00 € : 100) * 30 = 238,50 €
- Dies entspricht dem Anteil nach § 43c SGB XI in Höhe von 30%
- 2.005,00 € (Grenze des Pflegegrades 5) + 238,50 € (30% Anteil) = 2.243,50 €
- Diese Summe entspricht der Rechnungssumme, welche an die Pflegekasse ausgewiesen wird.
- Im Belegtext wird die Summe von 238,50 € ebenfalls ausgewiesen.
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