Dieser Artikel hilft Ihnen dabei die Ausbildungspauschale / den Ausbildungszuschlag bei der Berechnung des Leistungszuschlags nach § 43c SGB XI zu berücksichtigen. |
Sie haben ab Januar 2022 eine Rechnung erstellt und erkennen, dass die Ausweisung des Leistungszuschlags nach dem § 43c SGB XI zu gering ist. Damit die gewünschten Leistungen berücksichtigt werden, müssen diese in den Berechnungsregeln der Entgeltvereinbarung hinterlegt sein. Folgen Sie daher bitte der Schritt-für-Schritt Anleitung. |
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