Um die Erhebung korrekt durchführen zu können, ist die Version 9.10.8.X / 10.10.8.X zwingend erforderlich. Lassen Sie sich die benötigte Version über unseren Kundenservice freischalten. Senden Sie hierfür bitte eine E-Mail an servicedesk.ambulant@medifox.de. |
Sie haben das Anschreiben zu der Pflegestatistik 2019 erhalten und sind dazu aufgefordert,die Pflegestatistik 2019 einzureichen. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie diese einfach mit MediFox erstellen können.
Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben, die Ihnen in dem Anschreiben mitgeteilt wurden. |
Die Pflegestatistik besteht aus fünf Teilbereichen.
Bereich A für die Angaben zu Ihrer Einrichtung
Bereich B die verfügbaren Plätze
Bereich C für die Vergütung
Bereich D für den Personalbestand (Arbeitsverhältnis)
Bereich E für die Angaben der Pflegebedürftigen (Verträge)
Die Teilbereiche sind, wie in der folgenden Anleitung beschrieben, auszufüllen.
Die Eingabe ist für Sie dieses Jahr noch einfacher geworden, weil wir den Ablauf für die Eingabe sowie die Personal- und Klientenauswahl in einem praktischen Eingabeassistenten kombiniert haben.
Informationen vom Bundesamt für Statistik über die Änderungen in der Pflegestatistik 2019 (stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen) Wir möchten gerne darauf hinweisen, dass es für die (teil-)stationären Dienste bei der aktuellen Erhebung 2019 einige Änderungen im Detail gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2017 gibt. Sie sind eine Folge der Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes. Zusätzliches Personal zur Unterstützung der Leistungserbringung (§ 8 Absatz 6 SGB XI) sowie für für zusätzliche Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI) werden nun in der Auswertung berücksichtigt. Vergütungszuschläge zur Unterstützung der Leistungserbringung durch zusätzliches Pflegepersonal (§ 8 Absatz 6 SGB XI) sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Für teilstationäre Einrichtungen ist zusätzliches Pflegepersonal nach § 8 Absatz 6 SGB XI jedoch nicht relevant. Zusätzliches Pflegepersonal ist Personal, welches über das Personal hinausgeht, das die Pflegeeinrichtung nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 vorzuhalten hat. Für Details sollte das Schreiben zur Pflegestatistik 2019 zurate gezogen werden. Zudem wird sowohl für das Personal als auch für die Pflegebedürftigen ab dieser Erhebung die Geschlechtsausprägung „divers“ zusätzlich erfasst. Unter „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden nach dem Personenstandsgesetz (§ 22 Absatz 3) im Geburtenregister Personen geführt, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden. Sollten Sie bei Ihren Mitarbeitern oder den Klienten die Geschlechtsausprägung „divers“ oder „ohne Angabe“ erfassen müssen, so hilft Ihnen der MediFox Kundenservice gerne weiter. |
Voraussetzung für die reibungslose Datenerhebung ist, dass die Stammdaten der Klienten und Mitarbeiter korrekt gepflegt sind. Teilstationäre und stationäre Einrichtungen haben dabei dieselbe Erhebung durchzuführen. Sollte nur eine dieser beiden Kategorien auf Ihre Einrichtung zutreffen, lassen Sie die übrigen Angaben in der Erhebung einfach aus. |
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Im Abschnitt "Vergütung" werden die veranschlagten Entgelte für die verschiedenen Pflegebereiche eingetragen.
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Im Abschnitt "Personalbestand" werden alle zu übertragenden Mitarbeiter aufgelistet. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter (einschließlich Inhaber) zu übertragen, welche teilweise oder ausschließlich nach SGB XI beschäftigt sind und Tätigkeiten im (teil-)stationären Bereich nachgehen. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, durch entfernen der Haken einzelne Mitarbeiter von der Übergabe auszuschließen. Dem Statistischem Bundesamt werden Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsverhältnis, Arbeitsanteil für das Pflegeheim nach SGB XI, überwiegender Tätigkeitsbereich im Pflegeheim nach SGB XI, der (anzustrebende) Berufsabschluss und bei Bedarf das Ausbildungsjahr, bzw. ob sich der Mitarbeiter in einer Umschulung befindet, übertragen. Die Namen der Mitarbeiter werden lediglich für die Auswahl der Mitarbeiter angezeigt und NICHT an das Statistische Bundesamt übertragen, d. h. die Statistik erfolgt anonymisiert. Mitarbeiter, welche ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB XI) erbringen, werden in der Auswertung nicht berücksichtigt. Sind die Stammdaten der Mitarbeiter korrekt gepflegt, sollte die Liste bereits korrekt sein. Stellen Sie sicher, dass die Stammdaten der Mitarbeiter vollständig und korrekt ausgefüllt sind.
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Im Abschnitt "Pflegebedürftige" werden alle zu übertragenden Klienten dargestellt. Grundsätzlich sind alle Klienten zu übertragen, welche nach SGB XI versorgt werden. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, durch Entfernen der Haken einzelne Klienten von der Übertragung auszuschließen. Dem Statistischem Bundesamt werden Geschlecht, Geburtsjahr, Pflegegrad und Pflegeart übertragen. Als Postleitzahl wird nur die ehemalige Postleitzahl des früheren Wohnorts bei vollstationärer Dauerpflege übertragen. Die Namen der Klienten werden nur für die Auswahl der Klienten angezeigt und NICHT an das Statistische Bundesamt übertragen, d. h. die Statistik erfolgt anonymisiert. Klienten, welche ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen, werden in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die Pflegeart ist (abhängig von den Aufträgen) bereits vorausgewählt. Bei teilstationärer Pflege ist die Pflegeart "Tagespflege" vorausgewählt und sollte, wenn notwendig, in "Nachtpflege" geändert werden. Wenn Aufträge für die Kurzzeit- und für die Tagespflege vorliegen, ist die Pflegeart "Kurzzeitpflege" vorausgewählt und sollte so belassen werden.
Stellen Sie sicher, dass die Stammdaten des Klienten vollständig und korrekt ausgefüllt sind.
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Angaben zur Einrichtung in Zeile 1:
Angaben zu den Mitarbeitern:
Angaben zu den Klienten:
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