Im Rahmen des zweiten Corona Schutzgesetzes ist es möglich, Restbudgets aus dem Vorjahr über den Verfall zum 30.06.2021 hinaus, bis zum 30.09.2021 weiter zu verwenden. Es handelt sich hierbei um befristete Hilfsmaßnahmen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) und Vereinfachungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages (§ 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch). (§ 150 Abs. 5a bis 5c SGB XI). Diese Regelung betrifft alle Klienten mit einem Pflegegrad.
In diesem Fall können die Ansprüche, welche im Abrechnungskonto eines Klienten verfallen, manuell wieder dazu gebucht werden. Dieses ist nur möglich, wenn für das Abrechnungskonto eine Abtretung vorliegt und das Abrechnungskonto somit in MediFox verwaltet wird.
Führen Sie diese Schritte bitte erst durch, wenn die Abrechnung im Juni erfolgt ist, da erst ab diesem Zeitpunkt sichtbar wird, welches Restbudget zur Verfügung steht. Wird der Schritt vorher durchgeführt, sind nachträgliche Korrekturen erforderlich, wenn Rechnungen nachträglich geschrieben wurden. |
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Da das Budget nur bis 30.09.2021 verwendet werden kann, ist eine erneute manuelle Buchung erforderlich, falls das Budget nicht voll aufgebraucht wurde.
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