Eine Einrichtung wünscht, dass, wenn ein Mitarbeiter auf Grund der Krankheit seines Kindes zuhause bleibt, die Soll-Stunden im Dienstplan reduziert werden. In dem Fall bezahlt die Krankenkasse die Ausfalltage und nicht die Einrichtung. |
Damit die Sollstunden reduziert werden, muss als Diensttyp bei der entsprechenden Dienstart "Krank außerhalb Lohnfortzahlung" hinterlegt sein. Außerdem muss der Anrechnungsfaktor aufs Zeitkonto bei 100 % stehen. |
|