Was liegt trotz digitaler Dokumentation (CarePad, Handys) in Papierform vor?

Reicht eine digitale Dokumentation aus?  Ist es in Ordnung, wenn bei dem Klienten vor Ort keine Dokumentation in Papierform vorliegt?

Die Fragen sind nicht einfach zu beantworten, da derzeit keine rechtlichen/gesetzlichen Anforderungen oder Grundlagen zu einer digitalen Dokumentation vorliegen.

  1. § 113 SGB XII Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität regelt generell die Pflegedokumentation in den jeweiligen Einrichtungen ambulant/stationär. Es ist also Pflicht laut Gesetzgebung, eine Pflegedokumentation vorzuweisen. Es wird jedoch nicht geregelt, wie und in welcher Form diese Dokumentation stattzufinden hat. Auf der Inhaltsebene kann jede Einrichtung entscheiden, welchen Dokumentationseinsatz sie verfolgt, und auf der „physischen“ Ebene kann die Einrichtung entscheiden, wie sie dokumentiert. Per Paper/Pencil / digital oder wie auch immer.

  2. Die Pflegedokumentation fällt gesetzlich unter die Urkunden, und der Patient hat das Recht, Einsicht in seine Dokumentation zu nehmen. Die Aussage „die Pflegedokumentation muss vor Ort sein“ ist in diesem Zusammenhang interpretationsfähig, wird aber meist in der Rechtsprechung so ausgelegt, dass die Einrichtung jederzeit die Einsicht der Pflegedokumentation gewähren muss. Das kann einmal die physische ausgedruckte Dokumentation sein, aber auch die digitale Dokumentation.

  3. Weiterhin gibt es Landesheimgesetze und/oder die Rahmenverträge, die die Pflegedienste mit ihren zuständigen Kassen verhandeln. Sprich, hier gilt dann das jeweiligen Landesgesetz und/ oder Rahmenvertrag. An dieser Stelle begegnet Ihnen oftmals der Satz „Pflegedokumentation muss vor Ort einsehbar sein“ (Interpretationsspielraum).

  4. Rein formal gesehen würde eine digitale Pflegedokumentation ausreichen.

Empfehlung unsererseits für Sie:         

    1. Stellen Sie auf die digitale Dokumentation um.
    2. Informieren Sie die Angehörigen/ Patienten, dass die Pflegedokumentation nach wie vor uneingeschränkt einsehbar ist, diese jetzt aber digital erfolgt.
    3. Falls nicht alle beteiligten Mitarbeiter in der Versorgung digital dokumentieren,  entscheiden Sie, welche einzelnen Dokumente (Mediplan etc.) so wichtig sind, dass diese in Papierform abzulegen sind.
    4. Informieren Sie die zuständige Kasse und verhandeln Sie den Rahmenvertrag neu, mit dem Hinweis auf die digitale Dokumentation.
    5. Treten Sie selbstbewusst dem MDK gegenüber.
    6. Halten Sie gern Rücksprache mit uns bzw. unserem Consulting.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern im Kundenservice, dieser wird Sie bei Bedarf an das Consulting weiterleiten.