Die Kasse hat Ihnen eine Rechnung um einen bestimmen Betrag gekürzt. Diesen Betrag möchten Sie jetzt an einen Selbstzahler abrechnen.
Es ist buchhalterisch der korrekte Weg, die Rechnung zunächst zu stornieren und dann eine neue Rechnung mit dem gewünschten Betrag auszustellen. |
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Stornieren Sie die Rechnung erst, wenn Sie den Zahlungseingang entfernt haben, da es sonst zu einer Überzahlung kommt und Ihr Saldo nicht mehr ausgeglichen werden kann. |