Wenn sich der Pflegegrad eines Klienten ändert, der bereits abgerechnet wurde, ist diese Änderung in den Stammdaten des Klienten und in seiner Abrechnung zu erfassen. Hier gern der Lösungsweg:
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Bei der Tagespflege können für die unterschiedlichen Pflegegrade separate Leistungen beansprucht werden. Hier kann die Nachberechnung nicht durchgeführt werden. Die Leistungen werden manuell ausgetauscht. |
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