Möglicherweise wurde die Rechnung auch falsch erstellt, z. B. wurde ein Klient mit Pflegegrad 0 über die Grundlage SGB XI abgerechnet. Natürlich muss die Rechnung noch korrigiert werden. Damit aber das Storno und die fehlerhafte Rechnung ebenfalls übergeben werden kann, wird der Kontenrahmen dafür konfiguriert. Klären Sie in dem Fall zunächst mit der Finanzbuchhaltung ab, auf welches Erlöskonto diese Rechnungskonstellation gebucht wird. |