Sie möchten eine monatliche oder wöchentliche Regelarbeitszeit ohne feste Tage festlegen, da die zu arbeitenden Wochentage variabel sind? Oder haben Sie Mitarbeiter, die wöchentlich eine bestimmte Zahl von Stunden arbeiten, jedoch mit einer unterschiedlichen Anzahl von Tagen (5-Tage-Woche und 5,5 Tage Woche)? Dennoch möchten Sie, jede Woche bzw. jeden Monat das gleiche Soll haben.

Beispiel: Bisherige Einstellungsmöglichkeit bei einer Wochenarbeitszeit


Ab der Version 5.4.1 ist für die Monats- und Wochenarbeitszeit die Option "Ohne Tageszuordnung" hinzugekommen. 

Diese finden Sie unter Verwaltung/Mitarbeiter/Arbeitszeit/Regelarbeitszeit.

Wenn Sie diese Option wählen, ist es nicht notwendig, der wöchentlichen Arbeitszeit Tage zuzuordnen. 

Die "Wöchentliche-" bzw. "Monatliche Regelarbeitszeit" beschreibt die Sollarbeitsstunden des Mitarbeiters.

Dabei wird die tägliche Sollarbeitszeit wie folgt berechnet:

Option Wöchentliche Regelarbeitszeit: Im Monat wird je Woche der hinterlegte Wert verwendet. Angebrochene Wochen zum Monatswechsel werden anteilig den beiden Monaten zugeordnet. Ist z. B. der Mittwoch der letzte Tag im Monat, werden 3/7 der wöchentlichen Sollarbeitszeit dem auslaufenden und 4/7 den folgenden Monat zugeschrieben.
Option Monatliche Regelarbeitszeit: Die Sollarbeitsstunden sind immer gleich dem hinterlegten Wert - ganz gleich wie viele Tage der Monat hat.


Die tägliche Regelarbeitszeit tragen Sie zusätzlich ein, damit Dienstarten mit einer täglichen Arbeitszeit im Dienstplan gefüllt werden. (Administration/Personaleinsatzpl./Dienstarten/Dienstzeit). 

Achtung: Von der wöchentlichen oder monatlichen Regelarbeitszeit lässt sich nicht zwingend auf die tägliche Regelarbeitszeit schließen.



Wenn Sie eine Arbeitszeitvorlage mit den oben genannten Einstellungen nutzen, können Sie den Haken "Tägliche Regelarbeitszeit anhand des Stellenanteils berechnen" aktivieren. Diese Option ist dann relevant, wenn sich die in der Arbeitszeitvorlage definierte tägliche Regelarbeitszeit gemäß dem gewählten Stellenanteil des Mitarbeiters verringern soll.

Dieser Haken bewirkt, dass nicht nur die wöchentliche- oder monatliche Regelarbeitszeit um den prozentualen Anteil vermindert wird, sondern auch die tägliche Regelarbeitszeit. 


Wenn im Dienstplan bereits Dienste eingetragen sind, können Sie den Urlaubsdienst über diese Dienste ziehen. So werden die Zeiten der geplanten Dienste für den Urlaub übernommen. Sollten Sie Urlaub für einen Zeitraum einstellen, indem bisher keine Dienste verplant sind, erhält der verplante Urlaubsdienst immer den Wert aus der täglichen Regelarbeitszeit. (Dies geschieht nur, wenn Sie in der Administration eingestellt haben, dass der Urlaubsdienst die Dienste aus dem Dienstplan beibehält. Administration/Personaleinsatzpl./Dienstarten/Dienstzeit/beibehalten (Regelarbeitszeit, falls neu)


Verwandte Artikel