Sie haben die Möglichkeit, die Folgeverordnungsautomatik zu nutzen, wenn Sie nicht alle Folge-Verordnungen oder Folge-Aufträge manuell für die Klienten anlegen möchten. Wenn Sie dies wünschen, folgen Sie gern dem Lösungsweg:
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Bitte beachten Sie, dass beim Anlegen der Folgeleistungsplanung nur eine Leistungsplanung angelegt wird, wenn im Ziel-Monat noch keine Leistungsplanung beseht. Eine bereits bestehende Leistungsplanung wird durch die Automatik nicht überschrieben. |
Sie haben die Möglichkeit, über diese Funktion Ihre Leistungsplanungen zu verlängern, ohne vorher Folge-Verordnung/Aufträge angelegt zu haben.
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Verordnungen/Aufträge, die zum Ende des aktuellen Monats auslaufen oder Verordnungen/Aufträge, die bereits für den Folge-Monat angelegt, aber noch nicht in der Leistungsplanung verplant sind, werden in der Folge-Leistungsplanung nicht berücksichtigt. |