Sie bekommen beim Erstellen einer Rechnung die Fehlermeldung, dass ein Restbetrag keinem Kostenträger zugeordnet werden kann.
Überwiegend wird folgende Kombination in der Kostenaufteilung im Auftrag verwendet:
In diesem Fall muss überprüft werden, ob der Bewohner tatsächlich Anspruch auf Sozialhilfe hat und ob ein Sozialhilfeträger beim Bewohner hinterlegt ist. Desweiteren ist zu überprüfen, ob in der Administration hinterlegt ist, dass ein Sozialhilfeträger nur dann abgerechnet werden, wenn ein Sozialhilfeanspruch beim Bewohner hinterlegt ist. |
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