Sie haben ein neues Angebot für die Leistungsgrundlage SGB XI anlegt, jedoch wird der monatliche Höchstbetrag des Pflegegrades im Bereich "Anteil Kasse" nicht richtig ausgewiesen, dieser ist zu hoch.


Der Höchstbetrag für Pflegegrad 3 ist überschritten

Lösungsweg 1

Es kann sein, dass das Programm andere Angebote der selben Grundlage einbezieht.

  1. Prüfen Sie in der Angebotsmaske im oberen linken Bereich, ob unter der Eingabe für die Leistungsart der Haken für "andere Angebots- und Rechnungsbeträge ignorieren" gesetzt ist.

    Erforderlicher Haken um andere Angebote oder Rechnungen des gewünschten Angebotszeitraumes zu ignorieren

  2. Berechnen Sie das Angebot neu.

Lösungsweg 2

Die Leistungen, die im monatlichen Höchstbetrag des Pflegegrades berücksichtigt werden sollen, müssen in einer bestimmten Leistungsgruppe enthalten sein.

  1. Wählen Sie den Menüpunkt Einstellungen / Leistungen / Vergütungsvereinbarungen.
  2. Überprüfen Sie in der Registerkarte "Leistungsgruppen", ob die Leistungsgruppe "Monatlicher Höchstbetrag der Pflegestufe/-grad" vorhanden ist und dort im Bereich "Zugehörige Leistungen der ausgewählten Leistungsgruppe", ob alle verplanten Leistungen in der Leistungsgruppe enthalten sind.
  3. Fügen Sie dies fehlende(n) Leistunge(n) über die Schaltfläche "Leistung zur Gruppe hinzufügen" hinzu.

    Fehlende Leistungen der Leistungsgruppe werden über den Pflegegrad hinaus berechnet

  4. Öffnen Sie das Angebot über den Menüpunkt Verwaltung / Verordnungen u. Aufträge / Angebote u. Pflegeverträge und berechnen Sie das Angebot neu.


Hintergrundinfo

Damit der monatliche Höchstbetrag des Pflegegrades für den Kassenanteil berücksichtigt werden kann, muss dies richtig in der Vergütungsvereinbarung hinterlegt sein.