Sie möchten im Programm eine Verordnung oder einen Auftrag anlegen, damit dieser in der Leistungsplanung verplant werden kann? Gern unterstützen wir Sie hierbei: 

Verordnungen sind ausschließlich im Bereich SGB V möglich. Gern können Sie Aufträge nach SGB V und auch über die Auftragsmaske anlegen.

Lösungsweg 1

  1. Legen Sie über den Menüpunkt Verwaltung / Verordnungen u. Aufträge eine neue Verordnung über die Schaltfläche "Neue Verordnung (Formular)" an. Die Daten für die Verordnung entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.
  2. In der Registerkarte "Verordnung" hinterlegen Sie zunächst den Gültigkeitsbereich der Verordnung. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne diese Angabe keine Leistung hinzufügen können. 

    Hinweismeldung, dass das Datum der Verordnung fehlt

  3. Wählen Sie außerdem aus, ob es sich um eine Erst- oder Folgeverordnung handelt.
  4. Wenn Sie keine weiteren Anpassungen vornehmen, wird die Verordnung nach § 37.2 SGB V angelegt. Um eine Verordnung nach § 37 (1) SGB V (Krankenhausvermeidungspflege) oder § 37 (1a) SGB V (Unterstützungspflege) anzulegen, scrollen Sie im Formular nach ganz unten und setzen Sie den jeweiligen Haken.
  5. Anschließend hinterlegen Sie die Leistungen für den Klienten. Sie können entweder über die Haken die gewünschten Leistungen anwählen oder über das Stift-Symbol im Bereich "Sonstige Maßnahmen". Voraussetzung für das Arbeiten mit den Haken im Verordnungsformular ist eine vorher konfigurierte Zuordnung in Ihrer Vergütungsvereinbarung.
  6. Klicken Sie auf das Stift-Symbol und fügen Sie über einen Doppelklick die Leistungen hinzu, die Sie im Formular benötigen.
  7. Sie können in diesem Fenster direkt die tägliche, wöchentlich oder monatliche Erbringung der Leistung festlegen. Ebenso ist der Zeitraum einstellbar.
  8. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Übernehmen."
  9. Die Leistungen werden jetzt im Verordnungsformular nacheinander angezeigt.
  10. Hinterlegen Sie nun den Arzt und sichern Sie danach Ihre Änderungen.

Bitte beachten Sie, dass sobald das Verordnungsformular einmal gesichert wurde,  die Grundlage nicht mehr nachträglich verändert werden kann. 


Lösungsweg 2

  1. Legen Sie über den Menüpunkt Verwaltung / Verordnungen u. Aufträge eine neue Verordnung über die Schaltfläche "Neuer Auftrag".
  2. Dort hinterlegen Sie den Gültigkeitsbereich der Verordnung. Bei Aufträgen nach SGB XI bietet es sich an, kein Enddatum einzutragen, da der Auftrag über mehrere Monate abgerechnet werden kann.