Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert.


Übersicht über die verlängerte Geltungsdauer der Corona-Sonderregeln

Entlassmanagement

Im Rahmen des Entlassmanagements können Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet werden.

Gilt solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat (derzeit bis zum 30. Juni 2021)

Vorgaben für Verordnungen

Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.

Gilt bis 30. September 2021

Verordnungen nach telefonischer AnamneseÄrztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können weitere Verordnungsfälle auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Die Verordnung kann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Gilt bis 30. September 2021
Videobehandlung

Stimm-, Sprech- Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie sowie Ernährungstherapie können auch als Videobehandlung stattfinden.

Gilt bis 30. September 2021

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/942/


Zur Hygienemaßnahme wurde bisher noch keine offizielle Verlängerung ausgesprochen. Sobald eine Änderung vorliegt, werden Sie an dieser Stelle informiert.


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