Ziel des Artikels

Der Träger einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungen der Kurzzeitpflege eingeschlossen) kann einen vorläufigen Vergütungszuschlag für zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal beantragen und an die Pflegekasse berechnen. 

Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie die Abrechnung in MediFox vornehmen und welche Einstellungen dafür notwendig sind.  

Wie erfolgt die Abrechnung nach § 84 SGB XI in MediFox?
  1. Leistungsgrundlage anlegen
  2. Leistungen anlegen
  3. Entgeltvereinbarung anlegen und Leistungspreise hinterlegen
  4. Entgeltvereinbarung der Organisationseinheit zuordnen
  5. Standardauftrag pro Pflegeart anlegen 
  6. Kontenrahmen und ggf. Kostenstellen festlegen
  7. Einen neuen Auftrag beim Bewohner anlegen
Schritt-für-Schritt Anleitung
1. Leistungsgrundlage anlegen

Legen Sie unter folgendem Pfad die Leistungsgrundlage an:

  1. Administration / Kataloge / Verwaltung / Leistungsgrundlagen.
  2. Wählen Sie eine der freien Leistungsgrundlagen aus und benennen Sie diese um, in z. B. "§ 84 SGB XI - Vergütungszuschlag (Pflegehilfskräfte)".
  3. Sichern Sie Ihren Eintrag.
2. Leistungen anlegen

Legen Sie unter folgendem Pfad jeweils eine Leistung für die Kurzzeitpflege und eine für die Vollstationäre Pflege an. Zwei Leistungen sind deshalb notwendig, da diese Leistung in der Kurzzeitpflege mit einer Tagespauschale und in der Vollstationären Pflege mit einer Monatspauschale berechnet wird. 

  1. Administration / Kataloge / Verwaltung / Leistungs-/ Maßnahmenkatalog.
  2. Klicken Sie auf Neu.
  3. Wählen Sie aus, dass es sich dabei um eine abrechenbare Leistung handelt. 
  4. Geben Sie eine Abkürzung und eine Bezeichnung für Ihre Leistung an. Unterscheiden Sie dabei zwischen der Leistung die in der Kurzzeitpflege und der Leistung die in der Vollstationären Pflege verwendet wird. 
  5. Im Register Abrechnung ordnen Sie die Leistung der Leistungsgrundlage zu, die Sie im Schritt 1 angelegt haben. 
  6. Diese Leistung wird der Pflegekasse zugeordnet. 
  7. Die Abrechnung erfolgt automatisch
  8. Sichern Sie Ihren Eintrag.
3. Entgeltvereinbarung anlegen und Leistungspreise hinterlegen

Legen Sie unter folgendem Pfad eine Entgeltvereinbarung an und hinterlegen Sie einen Preis pro Leistung für die Tagespauschale und für die Monatspauschale. 

  1. Administration / Abrechnung / Entgeltvereinbarungen
  2. Legen Sie über Neu eine neue Entgeltvereinbarung an und ordnen Sie diese der der Leistungsgrundlage zu, die Sie im Schritt 1 angelegt haben. 
  3. Tragen Sie eine Bezeichnung ein
  4. Im Register Leistungspreise konfigurieren Sie nun über das Plus-Symbol die Leistung für die Kurzzeitpflege
  5. Im sich daraufhin öffnenden Fenster fügen Sie die Leistung für die Kurzzeitpflege über das Plus-Symbol hinzu. 
  6. Als Berechnungsart wählen Sie die Tagespauschale aus und hinterlegen den entsprechenden Preis pro Tag. 
  7. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK
  8. Konfigurieren Sie nun über das Plus-Symbol die Leistung für die Vollstationäre Pflege.
  9. Im sich daraufhin öffnenden Fenster fügen Sie die Leistung für die Vollstationäre Pflege über das Plus-Symbol hinzu. 
  10. Als Berechnungsart wählen Sie diesmal die Monatspauschale aus und hinterlegen den entsprechenden Preis pro Monat. 
  11. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Ok und sichern Sie anschließend Ihre Entgeltvereinbarung
4. Entgeltvereinbarung der Organisationseinheit zuordnen

Ordnen Sie unter folgendem Pfad die Entgeltvereinbarung einer Organisationseinheit zu:

  1. Administration / Abrechnung / Abrechnungseinstellungen
  2. Wählen Sie Ihr Haus aus und fügen Sie die Entgeltvereinbarung im Bereich Entgeltvereinbarung über das Plus-Symbol hinzu. 
  3. Sichern Sie anschließend Ihre Einstellung. 
5. Standauftrag pro Pflegeart anlegen 

Legen Sie unter folgendem Pfad einen Standardauftrag für Ihren Auftrag nach § 84 SGB XI an. Auch hier benötigen Sie zwei Abrechnungsverfahren, einmal für § 84 in der Kurzzeitpflege und einmal für § 84 in der Vollstationären Pflege.  Das bedeutet, dass beim Anlegen eines Auftrags noch § 84 SGB XI, dieser automatisch mit dem Kostenträger und der jeweiligen Leistung gefüllt ist. 

  1. Administration / Abrechnung / Abrechnungsverfahren 
  2. Klicken Sie auf Neu und wählen Sie die entsprechende Organisationseinheit aus. Bestätigen Sie die Auswahl mit OK
  3. Hinterlegen Sie eine Bezeichnung für das Abrechnungsverfahren nach § 84 SGB XI in der Kurzzeitpflege. 
  4. Im Bereich Abzurechnende Leistung fügen Sie über das Plus-Symbol die Leistung für die Kurzzeitpflege hinzu. 
  5. Im Bereich Kostenanteile fügen Sie über das Plus-Symbol die Pflegekasse mit einer unbegrenzten Berechnung hinzu. 
  6. Im Bereich Zuordnung zu folgenden Leistungsgrundlagen wählen Sie nur die Leistungsgrundlage für § 84 SGB XI aus. 
  7. Im Auswahlmenü der Pflegeart wählen Sie anschließend die Pflegeart Kurzzeitpflege aus. 
  8. Sichern Sie das Abrechnungsverfahren. 
  9. Wiederholen Sie die Punkte 2 bis 8 nun für die Vollstationäre Pflege, wobei Sie diesmal die Leistung für die Vollstationäre Pflege hinterlegen und die Pflegeart Stationäre Pflege auswählen. 


6. Kontenrahmen und ggf. Kostenstellen festlegen

Sprechen Sie mit Ihrer Finanzbuchhaltung, um das Ertragskonto und ggf. die Kostenstelle für die beiden Leistungen zu erfahren. Legen Sie diese dann unter folgendem Pfad fest:

  1. Administration / Finanzbuchhaltung / Kontenrahmen / Ertragskonto und/oder Kostenstellen
  2. Fügen Sie über Neu ein neues Konto hinzu oder bearbeiten Sie ein bestehendes. 
7. Einen neuen Auftrag beim Bewohner anlegen

Unter folgendem Pfad legen Sie einen Auftrag für den Bewohner an:

  1. Abrechnung / Aufträge
  2. Über Neu legen Sie einen neuen Auftrag an. Je nachdem welche Pflegeart in der Betreuungszeit des Bewohners (Verwaltung / Bewohner / Stammdaten) hinterlegt ist, füllt das Programm den Auftrag automatisch mit den im Abrechnungsverfahren hinterlegten Daten. 

Besonderheit in der Vollstationären Pflege

In der Vollstationären Pflege wird der Einzugsmonat nicht berechnet. Deshalb sollte der Auftrag erst im Folgemonat beginnen.