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Problemstellung 

Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten mit Pflegegrad 1 ein Angebot nach SGB XI erstellen. Beim Berechnen des Angebots fällt Ihnen auf, dass kein Anteil an die Kasse ausgewiesen wird.

Lösungsweg

Panel
borderColorgrey
titleKorrektur der Leistungsgrundlage
  1. Wechseln Sie in den Menüpunkt "Einstellungen" - "Leistungen" - "Leistungskatalog".
  2. Aktivieren Sie bei den entsprechenden SGB XI - Leistungen im Leistungskatalog, die Leistungsgrundlage § 45b SGB XI und achten Sie darauf, dass der Haken bei "Pflegegrad 1" gesetzt ist.
  3. Legen Sie im Menüpunkt "Verwaltung" - "Angebote u. Pflegeverträge" ein neues Angebot nach § 45b SGB XI an und verplanen Sie die gewünschten Leistungen.
  4. Weisen Sie nun die Pflegekasse als zugeordneten Kostenträger über die Schaltfläche "Hinzufügen" dem Angebot zu, aber nur, wenn die Abtretungserklärung vorhanden ist.
    Anderenfalls rechnen Sie den Auftrag an den Selbstzahler ab.
  5. Nun können Sie das Angebot nach § 45b SGB XI mit einem Kassenanteil berechnen lassen.



Note
  • Die vormals in diesem Zusammenhang falsch berechneten Angebote nach SGB XI können Sie löschen.
  • Bei zugeordneten Kostenträgern unter "Anteil in €" können Sie den Kassenanteil anpassen (siehe rechts - Beispiel Kostenaufteilung).
  • Achten Sie darauf, dass die manuelle Kostenaufteilung nicht das vorhandene Budget für § 45b SGB XI überschreitet.

Hintergrundinfo

Sachleistungen müssen bei Klienten mit dem Pflegegrad 1 über die Grundlage § 45b SGB XI abgerechnet werden, da kein Sachleistungsanspruch besteht.

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titleVerwandte Artikel
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Konfiguration der Leistung für Pflegegrad 1 und § 45b SGB XI


Angabe der Abtretung im Angebot


Angabe der Kostenaufteilung im Falle eines niedrigeren Kassenanteils für das Angebot