Die neue Heilmittelrichtlinie ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. In diesem Artikel informieren wir Sie über häufig gestellte Fragen.

  1. Wie werden Verordnungen nach der Heilmittelrichtlinie 2021 taxiert?

MediFox therapie bietet Ihnen die Möglichkeit, die abrechenbaren Verordnungen, sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite, zu taxieren. Taxiert werden auf dem neuen Verordnungsformular, auf der Vorderseite, die IK-Nummer. Auf der Rückseite werden die Belegnummer, Rechnungsnummer und die IK-Nummer taxiert. Wurde der Abrechnungsweg über die BFS Abrechnungs GmbH gewählt, entfällt die Taxierung.

2. Was passiert beim Wechsel des verordnenden Arztes?

Bei Wechsel des Arztes entsteht ein neuer Verordnungsfall.
3. Wann entsteht ein neuer Verordnungsfall?

Ein neuer Verordnungsfall entsteht bei Wechsel des Arztes. Liegt das Datum der letzten Heilmittelverordnung sechs Monate oder länger zurück, wird ebenfalls ein neuer Verordnungsfall ausgelöst.

4. Wie ist die Regelung beim Entlassmanagement?

Verordnungen des Entlassmanagements müssen binnen 7 Tagen begonnen werden und nach Ablauf der 12 Tage-Frist abgeschlossen sein.

5. Welche Änderungen darf der Therapeut auf der Verordnung anpassen und welche Änderungen dürfen nur vom Arzt vorgenommen werden?
Die Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen finden Sie hier: Änderungen von Heilmittelverordnungen (Anlage 3)

6. Wo besteht der Unterschied zwischen einem langfristigen Heilmittelbedarf und einem besonderen Verordnungsbedarf?

Langfristiger Heilmittelbedarf:

Besteht ein Therapiebedarf von mindestens einem Jahr, liegt ein langfristiger Heilmittelbedarf vor. Die entsprechende ICD-10-Codes finden Sie in der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie. Die offiziellen Dokumente des gemeinsamen Bundesausschusses inklusive der Anlage 2 finden Sie in folgendem Artikel: Neue Heilmittel-Richtlinien 2021.

Besonderer Verordnungsbedarf:

Benötigen Patienten aufgrund der schwere Ihrer Erkrankung, Heilmittel in einem besonderes intensiven Umfang, handelt es sich um einen besonderen Verordnungsbedarf. Verordnungen dieser Art werden nur für einen bestimmten Zeitraum von den Krankenkassen anerkannt. In einigen Fällen kann es sein, dass ein zweiter ICD-10-Code angegeben werden muss.

7. Kann die patientenindividuelle Leitsympotamik mit der Leitsymptomatik a,b und c kombiniert werden?

Eine patientenindividuelle Leitsymptomatik kann nicht mit den Leitsymptomatiken a, b und c kombiniert werden. Ist die patientenindividuelle Leitsymptomatik angekreuzt, kann der Arzt nicht zusätzlich a, b und c angeben. 

8. Welche Unterschriften müssen auf der Rückseite der neuen Heilmittelverordnung geleistet werden?

Zum einen unterschreibt der Patient die erbrachte Leistung. Außerdem wird ein Feld für das Kürzel des Leistungserbringers aufgeführt. Hier kann der behandelnde Therapeut sein Kürzel vermerken. Zudem muss in der unteren rechten Ecke auf der Rückseite der Verordnung unter "Stempel/Unterschrift" der Praxisstempel und die Unterschrift des Leistungserbringers erfolgen. 

9. Behalten alte Verordnungen aus 2020 weiterhin ihre Gültigkeit?

Heilmittelverordnungen, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, behalten auch über den 1. Januar hinaus ihre Gültigkeit. Wenn nicht anders vom Arzt angegeben, muss die Heilmittelbehandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.

10. Wie viele vorrangige und ergänzende Heilmittel können verordnet werden?
In der Physio- und Ergotherapie lassen sich, je Verordnung, bis zu drei unterschiedliche vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel verordnen, sofern im Heilmittelkatalog mehrere vorrangige Heilmittel für diese Diagnosegruppe vorgesehen sind. In der Logopädie und Podologie sind bisher keine zusätzlichen vorrangigen und keine ergänzenden Heilmittel vorgesehen.